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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Stefanie Angerer führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Kunden) als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für Stefanie Angerer nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von Stefanie Angerer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet sie nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidungen des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

Stefanie Angerer ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Kund/in selbst bereitzustellen.

Stefanie Angerer erbringt Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

2. ANGEBOTE, HONORARE

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Die Termine für Telefon- bzw. Online-Coaching werden zwischen Coach und Kunden nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart bzw. direkt über die Online-Terminbuchung fixiert und gelten damit als verbindlich. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.

Beratungsleistung, die in Form von Paketen angeboten wird, wird üblicherweise vor Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Das Honorar ist, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Stefanie Angerer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

In manchen Fällen ist eine Teilzahlung, die sich auf den Zeitraum der Leistungserbringung erstreckt, möglich. Diese gilt jedoch nur, wenn dies, einschließlich eines genauen Zahlungsplans, ausdrücklich und schriftlich mit Stefanie Angerer vereinbart wird.

Bei Einzelcoachings, die nicht Teil eines Paketes sind, wird die Leistung, sofern nicht anders vereinbart, vor Durchführung der Einheit verrechnet. Für ihre Leistungen wird Stefanie Angerer ein sofort fälliges Honorar in Höhe des vereinbarten Satzes verrechnen. Das Honorar ist, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Dies gilt auch für Coachings via E-Mail, Internet oder Telefon, sofern nicht anders vereinbart. Eine Coaching-Einheit beträgt max. 60 Minuten, Astro-Erstberatungen betragen 90 min., wenn nicht anders vereinbart. Sollte das Coaching-Ziel (für diese Einheit) vor Ablauf einer Coaching-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Coaching-Einheit ist im Honorar für diese Coaching-Einheit enthalten.

FIRMENKUNDEN UND MITARBEITERCOACHINGS

Wird ein Auftrag durch eine dritte Person bzw. eine Firma erteilt (zB im Falle eines Mitarbeitercoachings), bedarf es grundsätzlich außerhalb der vereinbarten Coachingeinheiten mindestens eines Gesprächs, fast immer jedoch mehrerer Gespräche um die Ziele abzuklären, bedarfsweise anzupassen und zu optimieren. Fallweise sind auch Gespräche zwischen Auftraggeber (Firma), der zu beratenden Person (Coachee/ zB Mitarbeiter des Auftraggebers) und Stefanie Angerer notwendig, um die Bedürfnisse aller beteiligten Personen möglichst genau abzuklären, die weitere Vorgehensweise zu besprechen und dementsprechend die Coachingleistung anzupassen. Diese Gespräche, egal ob telefonisch, online oder persönlich, unterliegen, sofern nicht anders vereinbart, dem normalen vereinbarten Coaching-Stundensatz und werden zusammen mit den geleisteten Coachingeinheiten verrechnet.

ZAHLUNGSVERZUG

Bezahlt der/die Auftraggeber/in trotz Fälligkeit nicht, so ist Stefanie Angerer ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann der Stefanie Angerer auch den Ersatz anderer, vom Kunden/von der Kundin verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Insbesondere wird Stefanie Angerer für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 in Rechnung stellen.

3. ABSAGE EINES TERMINS

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Die Termine finden, außer ausdrücklich anders vereinbart, telefonisch oder via Online-Konferenzsystem statt. Datum und Zeit des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, alle Sitzungen pünktlich wahrzunehmen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 7 Werktage vor dem Termin möglich. 7 bis 2 Tage vor dem Termin wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Absage nach 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

4. HÖHERE GEWALT UND SONSTIGE LEISTUNGSHINDERNISSE

Stefanie Angerer ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall werde ich den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

5. COPYRIGHT

Alle an den Kunden ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Stefanie Angerer. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Stefanie Angerer ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

6. VERSICHERUNGSSCHUTZ

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Stefanie Angerer.

7. HAFTUNG

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Stefanie Angerer handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

8. VERTRAULICHKEIT

Stefanie Angerer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich Stefanie Angerer, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

9. MITWIRKUNGSPFLICHT DES/DER AUFTRAGGEBERS/AUFTRAGGEBERIN

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Stefanie Angerer möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Stefanie Angerer steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

10. ABGRENZUNG ZUR PSYCHOTHERAPIE

Coaching und Lebensberatung sind keine Therapie und ersetzen diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

11. VORERKRANKUNGEN

Um eine Zusammenarbeit für den Kunden/die Kundin so positiv wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass der Kunde/die Kundin bei guter emotionaler, geistiger und gesundheitlicher Verfassung ist. Sollte der Kunde/die Kundin Medikamente einnehmen, an einer Erkrankung leiden und/oder eine Diagnose haben, die der Erfüllung des Auftrags aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegensteht, ist dies unbedingt vor Zustandekommen eines Vertrages Stefanie Angerer mitzuteilen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Neuberg an der Mürz. Gerichtstand ist das für den Firmensitz von Stefanie Angerer zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.

Neuberg an der Mürz, 02.01.2019

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